Service

Fernwartungsbedingungen

Mit der Ausführung der Pragmatis-Fernwartungssoftware und der Eingabe des Freischaltcodes stimmen Sie einer Fernwartungssitzung zwischen der Pragmatis GmbH und dem Auftraggeber zu.

§ 1 Gegenstand der Fernwartung

Die Fernwartung umfasst ausschließlich von Pragmatis betreute Anwendungen oder Datenbanken.

§ 2 Pflichten von Pragmatis

Fernwartungsarbeiten werden nur auf Weisung des Auftraggebers durch hierzu autorisierte Mitarbeiter durchgeführt. Datenzugriffe und der Kreis einsehender Mitarbeiter werden auf das erforderliche Maß begrenzt. Die eingesetzten Personen sind auf das Datengeheimnis verpflichtet und belehrt.

§ 3 Zweckbindung

Personenbezogene oder geschäftliche Daten, die Pragmatis im Rahmen der Fernwartung bekannt werden, dürfen ausschließlich für Zwecke der Fernwartung verwendet werden.

§ 4 Sicherheitsmaßnahmen

Eine Fernwartung ist nur nach aktiver Freischaltung durch den Auftraggeber möglich. Sie kann am Kontrollbildschirm verfolgt und jederzeit abgebrochen werden. Dateiübertragungen erfolgen nur, wenn sie für die Fernwartung erforderlich sind. Nicht mehr erforderliche Daten sowie Test- und Hilfsprogramme werden gelöscht, sofern sie nicht für die Funktionsfähigkeit der gewarteten Anwendung notwendig sind.

§ 5 Durchführung

Die Fernwartung erfolgt über eine verschlüsselte Internetverbindung. Die individuelle Sitzungskennung wird dem autorisierten Mitarbeiter telefonisch mitgeteilt.

§ 6 Aufzeichnung

Fernwartungssitzungen können für Nachweis- und Dokumentationszwecke aufgezeichnet werden. Ein Widerspruch ist dem Berater unmittelbar vor Beginn der Fernwartung mitzuteilen.

§ 7 Sonstiges

Sollte eine einzelne Bestimmung gegen bestehendes Recht verstoßen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

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